Auch in diesem Jahr beteiligt sich der Virtuelle Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) wieder am bundesweiten Fernstudientag am 21. Februar 2014.
Der Fernstudientag wird vom Forum DistancE-Learning bereits seit dem Jahr 2004 angeboten und sowohl von den Anbietern der Branche als auch von Studieninteressierten nicht nur bei den zahlreichen Aktionen vor Ort, sondern auch bei den virtuellen Aktionen im Internet intensiv genutzt. Er ist für viele Studieninteressierte eine sehr gute Möglichkeit, sich über das vorhandene umfangreiche Angebot an Fernstudiengängen zu informieren und für viele möglicherweise noch Unentschlossene zugleich eine wertvolle Hilfestellung bei der Entscheidung für ein konkretes Fernstudium.
VAWi ist beim Fernstudientag 2014 gleich mit zwei virtuellen Aktionen vertreten. So bieten zum einen die VAWi-Studienbetreuer der Universität Bamberg und der Universität Duisburg-Essen am 21. Februar 2014 eine erweiterte individuelle und persönliche Studienberatung für Studieninteressierte an, die – je nach Wunsch – entweder telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann. Dabei werden alle Fragen rund um die Themen Zulassungsvoraussetzungen für das VAWi-Studium, Studieninhalte und Studienkonzept, Bewerbungsverfahren etc. beantwortet.
Die konkreten Details dieser Aktion können auf der entsprechenden Webseite des Fernstudientages (http://www.fernstudientag.de/virtuelle-aktionen/) abgerufen werden.
Zum anderen veranstaltet VAWi im Rahmen des Fernstudientages 2014 ein Gewinnspiel auf Facebook. Unter dem Motto „Wirtschaftsinformatik online studieren – Wir lassen Sie nicht im Regen stehen“ können die Teilnehmer des Gewinnspiels einen Regenschirm der Universität Duisburg-Essen gewinnen. Teilnahmevoraussetzung dafür ist das „liken“ von VAWi und das „teilen“ der Hinweise zum Gewinnspiel. Ab 333 Fans auf Facebook werden drei Regenschirme und ab 444 Fans sechs Regenschirme verlost.
Alle Details rund um das Gewinnspiel können auf der Facebook-Seite von VAWi (
https://www.facebook.com/VAWi.de) abgerufen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.